Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Lieblingsplatz“ des Allgäu Ferienmagazins

Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsplatz im Allgäu: Senden Sie uns ein Foto Ihres Lieblingsplatzes in druckfähiger bzw. ausreichend hochauflösender Qualität sowie eine kurze Beschreibung, wo sich dieser Ort befindet und was ihn so besonders macht.

Veranstalter des Gewinnspiels „Lieblingsplatz“ ist die

WERBE-BLANK GMBH
Oberstdorfer Straße 10
D-87527 Sonthofen
Telefon: 0 83 21 / 66 26 0
www.werbe-blank.com

Das Gewinnspiel wird für das Magazin Das Allgäu Ferienmagazin durchgeführt.

1. Gegenstand des Gewinnspiels

Im Rahmen des Gewinnspiels „Lieblingsplatz“ sucht Das Allgäu Ferienmagazin besondere Orte bzw. Lieblingsplätze im Allgäu. Teilnehmende reichen hierzu ein Foto ihres Lieblingsplatzes im Allgäu sowie eine kurze Beschreibung ein, aus der hervorgeht, wo sich der Ort befindet und was ihn besonders macht.

2. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt per E-Mail an:

lieblingsplatz@das-allgaeu-ferienmagazin.de

Zur Teilnahme sind einzureichen:

  • ein Foto des Lieblingsplatzes in druckfähiger bzw. ausreichend hochauflösender Qualität für eine mögliche Veröffentlichung,
  • eine kurze Beschreibung des Ortes einschließlich der Angabe, wo sich dieser befindet und was ihn besonders macht,
  • der Vor- und Nachname der teilnehmenden Person,
  • der Wohnort,
  • Kontaktdaten zur Benachrichtigung im Gewinnfall.

Pro Person sind mehrere Einsendungen möglich. Mehrfacheinsendungen desselben Lieblingsplatzes werden jedoch nicht mehrfach berücksichtigt und erhöhen die Gewinnchance nicht.

Teilnahmeschluss ist je Ausgabe 6 Wochen vor Erscheinen der kommenden Ausgabe.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der WERBE-BLANK GMBH sowie deren Angehörige.

4. Anforderungen an die Einsendung

Mit der Einsendung bestätigt die teilnehmende Person, dass

  • sie das eingereichte Foto selbst aufgenommen hat oder über die erforderlichen Rechte daran verfügt,
  • das Foto in druckfähiger bzw. ausreichend hochauflösender Qualität für eine Veröffentlichung in Print, Online und Social Media vorliegt,
  • die Beschreibung den Ort des Lieblingsplatzes sowie dessen Besonderheit in kurzer Form erkennen lässt,
  • durch die Nutzung und Veröffentlichung des Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden,
  • abgebildete Personen, soweit erforderlich, mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden sind,
  • der eingereichte Text selbst verfasst wurde oder die erforderlichen Rechte an dessen Verwendung vorliegen.

Einsendungen mit rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder sonst unangemessenen Inhalten werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

5. Nutzungsrechte

Mit der Einsendung räumt die teilnehmende Person der WERBE-BLANK GMBH das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das eingereichte Foto sowie den eingereichten Text oder Auszüge daraus im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel „Lieblingsplatz“ zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung

  • in der Printausgabe von Das Allgäu Ferienmagazin,
  • in der Online-Ausgabe des Magazins,
  • auf den digitalen Kanälen der WERBE-BLANK GMBH bzw. von Das Allgäu Ferienmagazin,
  • auf Social-Media-Kanälen,
  • in redaktionellen und werblichen Beiträgen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.

Die teilnehmenden Personen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr eingereichtes Foto, ihr Text bzw. Auszüge daraus sowie ihr Name in der Form „Vorname, Nachname abgekürzt, aus Wohnort“ veröffentlicht werden dürfen, zum Beispiel: „Franz D. aus Sonthofen“.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

6. Auswahl und Gewinn

Unter allen eingereichten Beiträgen wird ein Lieblingsplatz ausgewählt, der in der kommenden Ausgabe von Das Allgäu Ferienmagazin veröffentlicht wird.

Für den ausgewählten Beitrag einschließlich Foto erhält die Gewinnerin bzw. der Gewinner:

2 Freikarten für einen Termin nach Wahl einlösbar auf eine Eigenproduktion des Festspielhaus Füssen. https://das-festspielhaus.de/eigenproduktionen/

Die Freikarten sind bis 31.12.2028 gültig.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

7. Benachrichtigung

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird jeweils 6 Wochen vor Erscheinen der kommenden Ausgabebenachrichtigt.

Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung zurück, behält sich der Veranstalter vor, einen anderen Beitrag auszuwählen.

8. Verbleib der Einsendungen

Bereits eingereichte Lieblingsplätze, die zunächst nicht ausgewählt wurden, verbleiben im Auswahlverfahren und können bis einschließlich der Ausgabe vom 01.05.2027 für eine Veröffentlichung berücksichtigt werden.

9. Veröffentlichung

Der ausgewählte Lieblingsplatz wird in einer kommenden Ausgabe von Das Allgäu Ferienmagazin veröffentlicht. Darüber hinaus können eingereichte Beiträge auch online sowie auf Social Media im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel veröffentlicht werden.

10. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, die

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
  • unzutreffende Angaben machen,
  • unzulässige Inhalte einreichen,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren oder dies versuchen.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

12. Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Auswahl und Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners sowie zur Veröffentlichung der ausgewählten Beiträge verarbeitet.

Die Datenschutzhinweise des Veranstalters sind abrufbar unter:

https://www.werbe-blank.com/privacy-policy/

13. Änderungen und vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, soweit dies erforderlich ist.

14. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.